Nachteil des Unterhaltsberechtigten durch Einkünfte des Unterhaltspflichtigen?
Der Bundesgerichtshof musste sich „mit der Bemessung eines Wohnvorteils des unterhaltspflichtigen Ehegatten und der Erwerbsobliegenheit eines getrennt lebenden Ehegatten“ auseinandersetzen. Der konkrete Sachverhalt Im vorliegenden Fall standen sich zwei Ehepartner gegenüber, die zwei Söhne haben, einen volljährigen und einen bei ihrer