Rechtsnews 01.12.2011 Julia Brunnengräber

Urteil zum Informationsfreiheitsgesetz

Das Bundesverwaltungsgericht fällte eine grundsätzliche Entscheidung, die das Informationsfreiheitgesetz betrifft. Denn genau darauf bezogen sich mehrere Kläger und klagten gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Einsicht in Bundesjustizministeriumsunterlagen gefordert

Mehrere Kläger forderten Einsicht in Unterlagen des Bundesjustizministeriums. Sie sahen sich im Hinblick auf das Informationsfreiheitsgesetz dazu im Recht. Sie glaubten Zugang zu den amtlichen Informationen haben zu können. Die Kläger wollten Auskunft zu verschiedenen Themen, die nicht nur den Einzelfall betreffen, sondern darüber hinaus gehen. Der eine Fall betrifft „Fragen zur Rehabilitierung der Opfer der so genannten Boden- und Industriereform in der damaligen SBZ“. Da die Sowjetische Besatzungszone zur Deutschen Geschichte gehört, sowie der hier damit in Verbindung stehende Sachverhalt, betrifft so etwas nicht nur eine Person, sondern hat Aussagekraft darüber hinaus. Des weiteren wollte Zugang erreicht werden zu Informationsgehalten, die Fragen der „Reformbedürftigkeit des Kindschaftsrechts“ zum Inhalt haben. Das Bundesjustizministerium wollte diese Einsicht in die entsprechenden Informationen nicht gewähren. Es begründete seinen Standpunkt damit, die „Regierungstätigkeit“ sei betroffen.

Revision der Bundesrepublik wird abgewiesen

Die Vorinstanzen hatten diesen Klagen bereits stattgegeben, die Bundesrepublik jedoch ging in Revision. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte, das Bundesjustizministerium sei eine Behörde, die Auskunft geben müsse. Verwaltungs- und Regierungshandeln zu unterscheiden impliziere das Gesetz nicht. „Versagungsgründe“ sind gesetzlich geregelt, doch hier kämen sie nicht zum Tragen, haben nicht in Bezug auf die hier aufgetreten Kläger zu wirken, so das Gericht. Quelle:

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2011, Az.: BVerwG 7 C 3.11; BVerwG 7 C 4.11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€