Rechtsnews 30.11.2011 Julia Brunnengräber

Sportschützin ermordet ihren Ehemann und erhält lebenslange Freiheitsstrafe

Eine Frau schoss ihren Mann mit einer Schusswaffe nieder, die aufgrund ihrer Freizeitbeschäftigung als Sportschützin in ihrem Besitz war. Zusammen hatte das Ehepaar fünf Kinder – den Streit um diese hinsichtlich der Erziehung gab die Täterin selbst als Tatmotiv an.

Frau schießt ihren Ehemann nieder

Die Frau erschoss ihren Mann im Wohnzimmer des gemeinsamen Hauses, die Kinder waren zu dieser Zeit nicht in diesem Raum anwesend. Insgesamt feuerte sie drei Schüsse auf ihn ab, den ersten in den Rücken. Der Mann war sich nicht darüber bewusst, dass seine Frau zu diesem Zeitpunkt bewaffnet war. Vielmehr überraschte sie ihn mit ihrer Tat. Einer der nächsten beiden Schüsse traf den Mann tödlich ins Herz. Mit ihren fünf Kindern begab sich die Täterin zu ihrer Mutter, berichtete dieser, wie sie gehandelt hatte und nannte als Grund, dass sie ihren zweitjüngsten Sohn durch den Ehemann als gefährdet gesehen habe. Die Großmutter der fünf Kinder setzte einen Notruf ab. Der Notarzt stellte den Tod des Mannes fest. Es stellte sich heraus, dass das Ehepaar sich in Fragen der Kindererziehung nicht einig war und sich auseinander gelebt hatte. Diese Hinweise wurde durch Zeugenbefragungen deutlich.

Vorsätzlicher Mord

Das Gericht entschied, dass in dem vorliegenden Fall die Frau ihren Mann ermordet hat. Sie hat dabei vorsätzlich gehandelt. Es ging zu dem Zeitpunkt, wie untersucht wurde, keine akute Gefahr von dem Mann auf die Kinder aus und die Verfassung der Frau war psychisch nicht eingeschränkt als sie, wie das Landgericht Stuttgart befand,“heimtückisch“ handelte. Die Schuld läge somit voll bei ihr, befand das Gericht. Die Freiheitsstrafe fällt für die Täterin lebenslang aus. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Landgerichts Stuttgart vom 3. November 2011, Az.: 1 Ks 112 Js 6467/11

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