Anlagevermittler haftet für offensichtliche Fehler
Da Anlagevermittler oft ein hohes Honorar berechnen, kann man von ihnen eine Überprüfung der Renditeberechnung ihrer Kooperationspartner erwarten. Daher haftet ein Anlagevermittler, wenn ein offensichtlicher Fehler bei der Berechnung der Rendite vorliegt. Der Bundesgerichtshof setzt auf einen stärkeren Schutz der Verbraucher