Europawahl: Fünf-Prozent-Klausel ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die bei der Europawahl 2009 angewandte Fünf-Prozent-Sperrklausel verfassungswidrig ist. Insbesondere verstoße sie gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit. Es ist also davon auszugehen, dass das Parlament auch dann voll funktionsfähig bleibt, wenn die Fünf-Prozent-Klausel