Anordnung fortdauernder Sicherungsverwahrung von Straftätern auch rückwirkend möglich
Am 4. Mai 2011 erlies der BGH ein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung von Straftätern. Das Gericht behandelte die strittige Frage, ob bereits in Sicherungsverwahrung befindliche Häftlinge aufgrund einer Gesetzesverschärfung, die rückwirkend in Kraft getreten ist, länger als die ursprünglich geltende Höchstdauer von 10