Werbeetikett auf Pkw-Anhängern
Im vorliegenden Fall klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen „das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum“, da dies wettbewerbswidrig sei, falls der Halter keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis vorweisen kann. Entscheidung der Vorinstanzen Das Landgericht Frankfurt am