Rechtsnews 13.10.2011 Manuela Frank

Schwere des Verschuldens bedingt Schadensersatzhöhe bei einem Autounfall

Wer haftet in welcher Höhe für einen Autounfall mit einem Mietwagen? Bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen oder muss der Unfallverursacher für den Schaden aufkommen? Dies musste der BGH im vorliegenden Fall klären. Alkoholisierter Automieter verursacht Unfall Geklagt hatte eine Autovermieterin, da der Angeklagte im Juni 2008 einen Unfall mit einem Fahrzeug verursachte, das sie seiner Arbeitgeberin vermietet hatte. Der Angeklagte kam von der Fahrbahn ab und fuhr frontal gegen einen Baum. Ursächlich für den Unfall war der Alkoholeinfluss, unter dem er nach einer Auseinandersetzung mit seiner Frau stand. Durch den Unfall entstand ein Totalschaden von mehr als 16.000 Euro. Aus diesem Grund fordert die Klägerin nun Schadensersatz. Die Entscheidung der Vorinstanzen Der Klage hat das Landgericht Köln stattgegeben. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Angeklagten zu einer Zahlung von nur 770 Euro. So hoch ist die Selbstbeteiligung, für die der Automieter gemäß der Allgemeinen Vermietungsbedingungen der klagenden Vermieterin im Falle einer Autobeschädigung aufkommen muss. Sobald die Beschädigung jedoch durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursacht wird, verliert die Beschränkung auf die Selbstbeteiligung ihre Gültigkeit. BGH: Verschuldungsgrad ist ausschlaggebend Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im zugrundeliegenden Fall die Vorschriften des § 81 Abs. 2 VVG (u.a. Kaskoversicherung) herangezogen werden müssen. Diese Regelung besagt, dass sich die Höhe des Schadensersatzes an der Schwere des Verschuldens „des grob fahrlässig Handelnden“ im Einzelfall bemisst. Über diesen Verschuldungsgrad muss das Berufungsgericht entscheiden, an den der Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen wurde. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2011; AZ: VI ZR 46/10

 

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