Grüne Tonne für Papier, braune für Biomüll, gelbe für Plastikabfall, etc. – eigentlich klar. Oder ist es das doch nicht? Darf Mülltrennung großzügig definiert werden? Im Grundsatz nein, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, doch durchaus komplex ist die ganze Angelegenheit. Ist die „Gelbe Tonne plus“ in Berlin zulässig? ALBA ist der Name eines privaten Müllentsorgers in Berlin. Durch diesen kam die „Gelbe Tonne plus“ in Betrieb. Unzerstörte Elektrokleingeräte, stoffartige Gegenstände, Holz und Metall wurden damit beispielsweise von diesem Betreiber neben den Plastik- und Verpackungsmaterialien eingesammelt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) klagten dagegen, obwohl der BSR ungefähr die gleichen Wertstoffe sammelt, mit einer orangenen Box. Endgültige Entscheidung steht noch aus So einfach ist diese Frage nicht zu klären, steht dies auch im Kontext der Europäischen Union und müssen daher auch in Bezug darauf rechtliche Fragen geprüft werden. Bis dies durchgeführt ist und die Entscheidung über die Klage vorliegt, darf ALBA sein Sammelsystem weiterhin einsetzen, jedoch nicht ausbauen. Es besteht somit vorläufiger Rechtsschutz. Bisher nutzen es bis zu 410.000 Berliner Haushalte. Quelle:
- Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 18.10.2011, Az.: Beschluss vom 13. Oktober 2011 – 11 S 67.10
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