Popcorn und Nachos im Kino – Keine Dienstleistung liegt vor, ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt
Der Bundesfinanzhof entschied am 30. Juni 2011, dass für Popcorn und Nachos im Kino der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG gelten soll – vorteilhaft für den Kinobetreiber. Der Verkauf dieser Speisen wurde