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Rechtsnews 09.11.2011 Manuela Frank

Kündigung des Pressegrossisten Grade durch Bauer Media Group rechtmäßig

Im zugrundliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof die Wirksamkeit der Kündigung des Pressegrossisten Grade durch den Bauer-Verlag bestätigt. Die Bauer Media Group muss allerdings nicht “seine Presseerzeugnisse im Vertriebsgebiet von Grade weiterhin an diesen Grossisten” liefern. Der Bauer-Verlag ist Mitglied der führenden Zeitschriftenverlage sowohl in Deutschland als auch in Europa. Im Jahr 2009 kündigte sie “den Presse-Grosso-Vertriebsvertrag mit der Heinz-Ulrich Grade KG”, welche ihre Produkte hauptsächlich in Hamburg vertreibt. Seitdem verkauft die Bauer Media Group ihre Magazine über die PVN, ihre Konzerngesellschaft. Der Pressegrossist Grade hat geklagt und gefordert, dass er ausschließlich mit den Zeitschriften vom Bauer-Verlag beliefert wird. Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof: Kündigung wirksam Das Oberlandesgericht Schleswig befand die Kündigung des Vertrages als rechtmäßig und lehnte einen Belieferungsanspruch mit Zeitschriften ausschließlich durch den Bauer-Verlag ab. Grade legte dagegen Revision ein, welche der Bundesgerichtshof abwies. Somit bestehe für die Klägerin kein “Anspruch auf Belieferung neben der PVN”. Die Angeklagte hat ein Recht dazu, ihre Produkte “im Gebiet der Klägerin künftig allein über ihre Tochtergesellschaft PVN zu vertreiben”. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 24. Oktober 2011; AZ: KZR 7/10

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