Schweine sind für viele auch als Haustiere interessant – nicht die großen Masttiere versteht sich. Es sind kleine, sogenannte “Minipigs”, die es vielen Haustierhaltern oder solchen, die es werden wollen, antun und die von diesen gehalten werden wollen. Verstößt das gegen den Tierschutz? Sind die kleinen Tiere klein und anderen Haustieren ähnlich genug, damit artgerechte Haltung vorliegt? Können hygienische Zustände gewährleistet werden? Wie sieht es mit mehreren dieser kleinen Schweine auf einem Haufen aus – könnten diese sich doch theoretisch im unkastrierten Zustand weitervermehren und zudem eventuell daraufhin teilweise weiterverkauft werden – einzelne Tiere der Gruppe, nicht geschlachtete. Das würde doch dann wieder der Schweinehaltung auf dem Bauernhof ähneln? Es lassen sich kurzum viele Fragen aufwerfen. Bestimmte kleine Schweine unter bestimmten Bedingungen als Haustiere haltbar Detailfragen bleiben diesbezüglich bestehen. Auch hängt es gewiss vom jeweiligen Halter ab, wie genau die Tiere gehalten werden. Jedoch stellte sich in einem Prozess in den Jahren 2010 und 2011 an den Verwaltungsgerichten Regensburg und Bayern heraus, dass Hinweise auf Mast- und Zuchtbetrieb ausgeräumt sein müssen. Es soll klargestellt sein, dass die Tiere nicht gemästet, gezüchtet, geschlachtet oder verzehrt werden. Sie müssen sich also deutlich von ihren verwandten Artgenossen im Stall und auf der Weide unterscheiden, sowohl was ihre Eigenarten betrifft als auch in ihrem Verwendungszweck, wobei Minipigs womöglich im Vorteil sein dürften. Quellen:
- www.buergeranwalt.com/2011/10/30/tierseuchenrecht-wichtige-entscheidung-zur-schweinehaltungshygieneverordnung-vor-dem-verwaltungsgericht-regensburg-erkampft/ (2. November 2011)
- www.freiheit-fuer-tiere.de/downloads/fft2201160.pdf (2. November 2011)
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“Minipigs”: Kleine Schweine unter Umständen als Haustiere haltbar erhalten
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