Rechtsnews 09.11.2011 Julia Brunnengräber

Bayern forderte seine offiziellen Regierungsbezirksbezeichnungen als Internetdomains ein

Eine Domain im Internet muss man registrieren lassen. Doch was, wenn solche Bezeichnungen im Netz auf ähnliche Weise vorkommen und einer der beiden Parteien sich daran stört? Es kann geklagt werden, wie auch im vorliegenden Fall, bei dem der Kläger vom Bundesgerichtshof Recht zugesprochen bekam. Offizielle Regierungsbezeichnung von einem panamaischen Unternehmen als Domains registriert worden Angeklagt war die eingetragene Genossenschaft DENIC, eine Registrierungsstelle für Domains, und Kläger war der Freistaat Bayern. Unter Bayern fallen mehrere Regierungsbezirke und eben diese Bezirksnamen hat sich ein panamaisches Unternehmen in Zusammenhang mit dem Wort „regierung“ von DENIC registrieren lassen. Die registrierten Domainnamen – sechs an der Zahl – waren also nach folgendem Muster gebildet: „regierung-oberfranken.de“. Rechtskräftigkeit des Löschens der Registrierung durch den Bundesgerichtshof bestätigt Der Bundesgerichtshof entschied, dass hier eine „offenkundige Rechtsverletzung“ vorliege, die „ohne weiteres feststellbar ist“. Bayern wies in diesem Fall die DENIC darauf hin, welche – was sich hier zeigt – zu solchen Feststellungen auch selbst kommen kann. Eigentlich sind deren Pflichten, Domainregistrierungen zu überprüfen, beschränkt und das Verfahren automatisierter Art. Doch offenkundig geht es um Regierungsbezeichnungen offizieller Art und diese stehen daher auch der bezeichneten Stelle, hier also Bayern und seinen jeweiligen sieben Regierungsbezirken, zu, für die sie mittlerweile auch registriert sind. Die Vorinstanzen Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden bereits, dass die betroffenen Domains gelöscht werden müssten, was DENIC durchführte, für das Unternehmen in Panama aber damit nicht erledigt war. Die Verfahrenskosten am Bundesgerichtshof zu diesem Fall wurden daher der Klägerin des hier betroffenen Unternehmens auferlegt. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 27. Oktober 2011, Az.: I ZR 131/10

 

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€