Rechtsnews 13.03.2012 Julia Brunnengräber

Kindergeld für Wanderarbeiter ist Sache des Mitgliedsstaats

In der EU ist es auf recht unkomplizierte Art und Weise möglich, als Saisonarbeitnehmer oder als entsandter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat vorübergehend zu arbeiten. Der EuGH stellte klar, dass es auch bezüglich des Sozialversicherungssystem keine Komplikationen geben solle. Daher beschloss der Gerichtshof folgendes: Es ist am Mitgliedsstaat, Sozialleistungen zu gewähren. Das Unionsrecht hindert ihn nicht daran, nationales Recht anzuwenden.

Zwei polnische Wanderarbeiter beantragten in Deutschland Kindergeld

Der konkrete Fall sah so aus: Zwei Wanderarbeitnehmer, die vorübergehend in Deutschland beschäftigt waren und generell wohnhaft in Polen sind, beantragten Kindergeld für ihre Kinder. Sie gingen davon aus, dass ihnen dieses zustünde, da sie beantragt hatten, als einkommenssteuerpflichtig behandelt zu werden. Tatsächlich sieht das deutsche Recht das auch vor: Wer in Deutschland einkommenssteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf Kindergeld – auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Die Einschränkung dabei ist aber diese: Erhalten die Kinder bereits vergleichbare Leistungen anderswo, dann fällt der Anspruch auf Kindergeld in Deutschland weg. Sonst würde eine vergleichbare Leistung quasi doppelt bezogen werden. Die Anträge der Wanderarbeiter wurden aber abgelehnt. Die Begründung lautete hierbei: EU-Verordnung Nr. 1408/71 verhindere die Anwendbarkeit des deutschen Sozialversicherungsrechts. Vielmehr gelte in Bezug auf die polnischen Arbeitnehmer nur das polnische Sozialversicherungsrecht. Der Bundesfinanzhof befragte den EuGH, ob Unionsrecht den Mitgliedsstaat hier wirklich einschränkt oder nicht.

EuGH: Unionsrecht hindert Mitgliedsstaat nicht an Umsetzung von nationalem Recht

Der Generalanwalt des EuGH stellte klar, dass es zunächst einmal entscheidend ist, dass nur das Sozialversicherungssystem eines Mitgliedsstaat angewendet wird – damit nicht gleichzeitig aus einem Staat und einem anderen vergleichbare Leistungen bezogen werden. Des weiteren klärte er grundsätzlich, dass die EU-Verordnung einen Mitgliedsstaat keineswegs daran hindere, Arbeitnehmern Sozialleistungen zu gewähren – auch wenn sie Wanderarbeitnehmer sind und anderswo leben. Das heißt im Umkehrschluss aber, dass der Mitgliedsstaat auch nicht dazu verpflichtet ist. Fazit ist, dass es Aufgabe des Mitgliedsstaates ist, entsprechende Vorschriften aufzustellen und nach nationalem Recht zu handeln. Das Unionsrecht hindert ihn nicht daran. Sieht die deutsche Regelung also so aus, dass die polnischen Wanderarbeiter Kindergeld erhalten sollten, wenn sie einkommenssteuerpflichtig sind und deren Kinder nicht vom polnischen Staat eine vergleichbare Leistung beziehen, dann ist das rechtmäßig.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Februar 2012, Az.: C-611/10, C-612/10

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Steffan Schwerin ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Steffan Schwerin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
34,99 * 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 54,99 * 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive