Rechtsnews 04.01.2012 Julia Brunnengräber

BGH zu Haftungsbestimmungen für missbräuchliche Bargeldabhebung an Geldautomaten

Wer Bargeld an Geldautomaten missbräuchlich abhebt durch Benutzung einer Kreditkarte und Eingabe der Geheimzahl, muss dafür haften. Wie genau die Haftung grundsätzlich aussieht, hat der Bundesgerichtshof neu und näher bestimmt. Auch Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind von der Entscheidung betroffen.

Täglicher Grenzbetrag bei Bargeld-Abhebungen durch dritte Person überschritten

1000 Euro konnte der Beklagte mit seiner Karte täglich abheben, sofern dieser Betrag vorhanden war. Im Falle der verlorenen oder entwendeten Karte wurde der Beklagte bei Aushändigung der Karte darüber informiert, dass er dies unverzüglich der Bank melden müsse. Zudem hat der Karteninhaber bei Kartenerhalt eingewilligt, in einem solchen Fall für 50 Euro aufzukommen, auch wenn bereits mehr Geld abgehoben worden war. Die Streitsache kam dadurch zustande, dass in einer Nacht sechs mal 500 Euro von einer Frau abgehoben wurden. Dabei kam das Lastschriftverfahren zum Einsatz. Danach kam es zur Kündigung der Kreditkarte durch den rechtmäßigen Karteninhaber. Er erhob Widerspruch gegen die Abbuchungen. Die Bank jedoch wirft ihm vor, die Geheimzahl, den geheimen PIN, nicht geheim gehalten zu haben. Sie fordert Schadensersatz für die Buchungen und die entstandenen Gebühren.

Geheimhaltungspflicht des Karteninhabers nicht erfüllt?

Die Vorinstanz des Amtsgerichts gab der Bank Recht. Die darauf folgende Berufung durch den Beklagten war für ihn nicht erfolgreich. Der Bundesgerichtshof wiederum entschied sich zur Rückverweisung des Verfahrens an das Landgericht. Eine neue Entscheidung steht daher noch aus. Quelle:

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2011, Az.: XI ZR 370/10

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€