Rechtsnews 03.01.2012 Manuela Frank

Vereinnahmtes Entgelt ohne Gegenleistung umsatzsteuerpflichtig

Nach Beurteilung des Bundesfinanzhofs sind von Unternehmen eingeforderte Einnahmen umsatzsteuerpflichtig, selbst wenn die Unternehmen der zu erbringenden Leistung nicht nachkommen und die Einnahmen dennoch behalten dürfen.

Inlandsflüge: Entgelt umsatzsteuerpflichtig

Konkret ging es um eine Fluggesellschaft, die Flüge zu einem reduzierten Preis, jedoch ohne Umbuchungsalternative offerierte. Falls der Kunde nicht rechtzeitig zu seinem gebuchten Flug vor Ort erschien, durfte die Fluggesellschaft das Beförderungsentgelt einbehalten. Bei Flugbeförderungen im Inland reicht es schon aus, dass das Entgelt vereinnahmt wird, um besteuert zu werden. Diese Besteuerungspflicht besteht erst dann nicht mehr, wenn dieses Entgelt dem Kunden wieder zurückerstattet wird. Laut Vertragsvereinbarung waren Rückerstattungen jedoch nicht vorgesehen. Deshalb stand die Fluggesellschaft in der Pflicht, die Entgelte zu versteuern.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Vereinnahmtes Entgelt ohne Gegenleistung umsatzsteuerpflichtig erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Auslandsflüge: Entgelt nur bedingt steuerpflichtig

Bei Flügen ins Ausland ist die Versteuuerung davon abhängig, ob für den Flug selbst Umsatzsteuer verlangt wurde. Wenn keine Umsatzsteuer für den Flug erhoben wurde, so muss auch das vereinnahmte Entgelt nicht versteuert werden. Inwieweit dies auf den zugrundeliegenden Rechtsfall zutrifft, muss das Finanzgericht erst noch klären. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 2011; AZ: V R 36/09

     

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive