Rechtsnews 11.01.2012 Julia Brunnengräber

Schadensersatzklage vor BGH: Unterbliebene ad-hoc-Mitteilung eines Kreditinstituts bezüglich US-Subprimes

Im vorliegenden Fall stehen unterlassene Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG im Mittelpunkt. Diesbezüglich hatte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zu fällen.

Schadensersatzklage wegen unterbliebener ad-hoc-Mitteilung eines Kreditinstituts

Eine Klägerin klagte ein Kreditinstitut an. Sie hatte von diesem Aktien erworben. Ihr Ziel war es, vor Gericht Schadensersatz zu erwirken. Unter anderem finanzieren sich mittelständische Unternehmen durch Zusammenarbeit mit diesem Kreditinstitut. Als weiteren Tätigkeitsschwerpunkt hatte dieses strukturierte Forderungsportfolien auf dem Kapitalmarkt. Die implizierten auch Forderungen aus dem US-Hypothekenmarkt. Ausfälle häuften sich auf diesem aufgrund von nachteiligen Entwicklungen für den Immobilienmarkt in den USA. Zinsen stiegen beispielsweise und Immobilien verloren an Wert, Kredite wurden basierend auf niedrigen Standards vergeben.

Der zum damaligen Zeitpunkt amtierende Vorstandsvorsitzende gab eine Pressmitteilung heraus, die beinhaltete, dass die Kunden des Kreditinstuts nur in geringem Maße betroffen seien, was die „US-Subprimes“ betrifft. So wollte er seine Kunden beruhigen, sowie in Folge dessen die Marktsituation. Stattdessen war aber ein Rettungsschirm nötig, welcher auch realisiert wurde, woraufhin der Aktienkurs einbrach. Daraufhin traten in Folge einer Gerichtsentscheidung wegen dieser „vorsätzlichen Marktmanipulation“  die Paragraphen § 20a Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 2, § 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG in Kraft. Freiheitsstrafe auf Bewährung und Geldstrafe waren die Folge. Die Klägerin verlor durch Einbruch des Aktienkurses Kapital und klagte auf Schadensersatz unter Bezugnahme auf besagte Pressemitteilung. Diese Klage blieb vor den Vorinstanzen allerdings erfolglos.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

BGH: Rückverweisung auf Vorinstanz

Der BGH verweist an das Berufungsgericht zurück und „hat es jedoch nicht gebilligt, dass das Berufungsgericht einen Schadensersatzanspruch der Klägerin […] wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung des Engagements der Beklagten in US-Subprimes verneint hat“. Offen ist die Frage, „ob der Zedent die Aktien bei Veröffentlichung einer rechtzeitigen Ad-hoc-Mitteilung über das Engagement der Beklagten in US-Subprimes nicht erworben hätte“, wie es in der Pressemitteilung des BGH lautet.

Quelle:

  • Pressmitteilung des Bundesgerichtshof vom 13. Dezember 2011, Az.: XI ZR 51/10

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€