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Ratgeber 03.10.2023 Christian Schebitz

Grad der Behinderung 2024 – Nachteilsausgleiche

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für das Ausmaß einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung. Er wird auf Antrag vom Versorgungsamt festgestellt und kann zwischen 20 und 100 liegen. Der GdB hat verschiedene rechtliche Auswirkungen, zum Beispiel bei Steuererleichterungen, beim Kündigungsschutz oder bei der Rente. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie Sie Ihren GdB beantragen, wie er berechnet wird und welche Nachteilsausgleiche er Ihnen bringt.

Wie beantrage ich einen GdB?

Um einen GdB zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Das ist in der Regel das Amt, in dessen Bezirk Sie wohnen. Den Antrag können Sie schriftlich oder online stellen. Dabei müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Erkrankung und Ihrem Gesundheitszustand machen. Außerdem müssen Sie ärztliche Unterlagen beifügen, aus denen Ihre Behinderung hervorgeht. Das Versorgungsamt prüft dann Ihren Antrag und stellt Ihren GdB fest. Das kann mehrere Monate dauern. Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihr GdB und die maßgeblichen Gesundheitsstörungen aufgeführt sind.

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Grad der Behinderung 2024 – Nachteilsausgleiche erhalten

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Wie wird der GdB berechnet?

Der GdB richtet sich nicht nach einzelnen Erkrankungen, sondern nach deren Auswirkungen auf Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dabei werden alle Gesundheitsstörungen (Krankheitsbilder) berücksichtigt, die länger als sechs Monate bestehen oder zu erwarten sind. Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 angegeben. Je höher der GdB, desto schwerwiegender ist die Behinderung. Es gibt keine feste Tabelle, die den GdB für jede Erkrankung festlegt. Vielmehr orientiert sich das Versorgungsamt an den sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die Richtwerte für verschiedene Gesundheitsstörungen enthalten. Diese sind jedoch nicht verbindlich, sondern dienen lediglich als Orientierungshilfe. Das Versorgungsamt muss jeden Einzelfall individuell beurteilen und dabei auch Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigen.

Die Pauschbeträge für den „Grad der Behinderung“ (GdB) sind im Einkommensteuergesetz geregelt. Sie sollen die Mehraufwendungen ausgleichen, die Menschen mit Behinderung im Alltag haben. Für das Jahr 2023 gelten folgende Pauschbeträge:

– GdB von 25 bis 30: 384 Euro
– GdB von 35 bis 40: 620 Euro
– GdB von 45 bis 50: 860 Euro
– GdB von 55 bis 60: 1140 Euro
– GdB von 65 bis 70: 1440 Euro
– GdB von 75 bis 80: 1780 Euro
– GdB von 85 bis 90: 2120 Euro
– GdB von 95 bis 100: 2460 Euro

Die Pauschbeträge werden ohne Nachweis gewährt und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Was bringt mir ein GdB?

Je nachdem, wie hoch der GdB ist und ob Sie zusätzlich die Merkzeichen

  • G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • H (Hilflosigkeit)
  • Bl (Blindheit)
  • Gl (Gehörlosigkeit)
  • B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson)
  • RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Zudem kann Ihnen ein GdB verschiedene Vorteile bringen. Mögliche Vergünstigungen sind:

  • Steuerermäßigung: Sie können in Ihrer Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dieser beträgt je nach Grad der Behinderung zwischen 310 und 1.420 Euro im Jahr. Wenn Sie die Merkzeichen H oder Bl haben, erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro im Jahr.
  • Kündigungsschutz: Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind (GdB von mindestens 30), genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nur mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen.
  • Rente: Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen. Die Altersgrenze liegt je nach Geburtsjahr zwischen 60 und 65 Jahren.
  • Zusatzurlaub: Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, haben Sie Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr.
  • Nachteilsausgleiche: Wenn Sie die Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl oder B haben, können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Parkplätzen, Museen oder Freizeiteinrichtungen.

Welche weiteren Vorteile bekommt man bei einem „Grad der Behinderung“?

  • Befreiung von Überstunden: Schwerbehinderte Menschen können verlangen, von Überstunden befreit zu werden, es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
  • Bevorzugte Einstellung und Beschäftigung: Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf bevorzugte Einstellung und Beschäftigung bei öffentlichen Arbeitgebern und privaten Arbeitgebern mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie für den Arbeitsplatz geeignet sind.
  • Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst, z.B. bei Beförderungen, Versetzungen oder Arbeitszeitregelungen.
  • Vorgezogene Altersrente oder Pension: Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente oder Pension gehen als andere Menschen.
  • Ermäßigung der Grundsteuer: Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Grundsteuer beantragen, wenn sie eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.
  • Schutz bei Kündigung der Wohnung: Schwerbehinderte Menschen können sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Kündigung ihrer Wohnung wehren, wenn sie dadurch in eine Notlage geraten würden.
  • Förderung der Wohnungsanpassung: Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen oder Zuschüsse für die Anpassung ihrer Miet- oder Eigentumswohnung an ihre Bedürfnisse erhalten.
  • Vorrang beim Besuch von Behörden: Schwerbehinderte Menschen werden in Behörden auf Wunsch bevorzugt behandelt.
  • Preisnachlass beim Kauf eines Neuwagens: Schwerbehinderte Menschen können bei vielen Händlern einen Preisnachlass beim Kauf eines Neuwagens erhalten, wenn sie diesen selbst nutzen.
  • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung: Behinderte Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, sind in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert.
  • Freibetrag beim Wohngeld: Schwerbehinderte Menschen, die pflegebedürftig sind und gleichzeitig häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, haben einen Freibetrag beim Wohngeld in Höhe von 1.500 Euro.
  • Freibetrag bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: Schwerbehinderte Menschen haben bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung einen Freibetrag von 4.000 Euro.

Hier ein PDF mit allen Nachteilsausgleichen: Nachteilsausgleiche bei GdB

Wie viel Geld man bei einem bestimmten GdB bekommt, hängt also von verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Wohnort, Alter oder Art der Behinderung ab. Es gibt keinen pauschalen Betrag, den man bei einem bestimmten GdB erhält, sondern nur verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Hilfen oder Vergünstigungen zu bekommen.

Wie kann ich meinen GdB erhöhen lassen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr GdB zu niedrig festgestellt wurde oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einlegen. Dabei müssen Sie begründen, warum Sie einen höheren GdB beanspruchen und gegebenenfalls neue ärztliche Unterlagen vorlegen. Das Versorgungsamt prüft dann Ihren Widerspruch und erlässt einen neuen Bescheid. Wenn Sie mit diesem immer noch nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides Klage beim Sozialgericht erheben.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem GdB oder den damit verbundenen Rechten und Pflichten haben, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden:

  • die Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb oder Ihrer Dienststelle
  • das Integrationsamt in Ihrem Bundesland
  • Sozialverbände wie der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland
  • die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung in Ihrer Stadt oder Gemeinde
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Sozialrecht

Welche Gesetze regeln den GdB?

Die wichtigsten Gesetze, die den GdB betreffen, sind:

Wo finde ich aktuelle Rechtsnews zum Thema GdB?

Den Grad der Behinderung bei Fibromyalgie 2023 rechtlich durchsetzen

Beitragsbefreiung bei Behinderung

Grade der Behinderung-Fibro (Diskussion)

Ärztlich diagnostiziertes Fibromyalgisyndrom

Hier ein PDF mit allen Nachteilsausgleichen: Nachteilsausgleiche bei GdB

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