17.03.2023

Grade der Behinderung-Fibro

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391253 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auf Anraten einer Rehaklinik beantragte ich im Januar die Feststellung auf GdB. Ich leide seit annähernd 40 Jahren unter Fibromyalgie mit einigen Begleiterscheinungen, bin 59 Jahre alt und seit über 43 Jahren im Berufsleben. Der Alltag fällt mir schwer und ich werde mich nicht mit 20 oder 30% GdB abspeisen lassen.
    MfG
    H. Loosen

  • Autor
    Antworten
  • #391458 Antworten

    Christian
    Moderator

    Es tut mir leid zu hören, dass Sie an Fibromyalgie und deren Begleiterscheinungen leiden und Ihnen der Alltag schwerfällt. Es ist verständlich, dass Sie einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) gestellt haben und mit einer niedrigeren Bewertung als der zumutbaren nicht zufrieden wären.

    Es ist wichtig zu wissen, dass die Feststellung des GdB durch das Versorgungsamt auf der Grundlage ärztlicher Gutachten und anderer relevanter Faktoren erfolgt, wie z. B. die Auswirkungen der Erkrankung auf Ihre Fähigkeit, alltägliche Verrichtungen auszuführen und am Arbeitsplatz zu arbeiten. In Ihrem Fall kann die Rehabilitationsklinik eine wichtige Rolle spielen, indem sie medizinische Berichte und Gutachten zur Verfügung stellt, die zur Feststellung des GdB beitragen können.

    Es ist auch möglich, gegen den Feststellungsbescheid Widerspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass der GdB nicht richtig eingeschätzt wurde. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an einen Sozialverband, wie z.B. den Sozialverband VdK, wenden, der Sie unterstützen und beraten kann.

    Ich hoffe, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, um den für Sie zutreffenden GdB festzustellen.

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