Änderung in der Steuererklärung nachträglich vorgenommen und bewilligt
Ein Bürger gab in seiner Steuererklärung die Unterhaltszahlungen für seine Lebensgefährtin nicht an, die auch die Mutter des gemeinsamen Kindes ist. Dies nachträglich geltend zu machen lehnte das Finanzamt ab, das Finanzgericht Hamburg hingegen beschloss, ihm diese Änderung zu gestatten.