Großeltern als Vormund erhalten keinen Kinderzuschlag
Es kommt vor, dass Großeltern die Vormundschaft für ihre Enkelkinder besitzen. Doch steht ihnen dann auch rechtlich alles zu, was Eltern an staatlichen Zahlungen zusteht? Das LSG hatte darüber zu urteilen, ob die Großeltern, sind sie Vormund, daher auch Kinderzuschlag