Entfernungspauschale bei „offensichtlich verkehrsgünstigerer“ Fahrtstrecke
Arbeitnehmer in Deutschland haben ein Recht auf den Bezug der sogenannten Entfernungspauschale für die Aufwendungen für Fahrten zwischen der eigenen Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Eine solche Pauschale kann jedoch generell lediglich für die kürzeste Strecke zwischen den beiden Standorten