Revision um ein weiteres Jahr Elternzeit einer fünffachen Mutter stattgegeben
Eine Mutter von fünf Kindern wollte ihre Elternzeit um ein Jahr verlängern und stieß damit bei ihrem Arbeitgeber und dem Landesarbeitsgericht auf Ablehnung. Das Bundesarbeitsgericht spricht ihrer Revision zu. Antrag auf Elternzeitverlängerung vom Arbeitgeber abgelehnt Als fünffache Mutter und in Hinblick