Italienischer Staatsbürger wegen Verurteilung ausgewiesen
Welche Behörde ist zuständig bei Aufenthaltsbeendigungen von Unionsbürgern? Das Bundesverwaltungsgericht entschied entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, dass bei der Aufenthaltsbeendigung von Unionsbürgern das Regierungspräsidium zuständig ist. Nur in Baden-Württemberg liegt die Zuständigkeitskonzentration für Aufenthaltsbeendigungen von EU-Bürgern bei den Regierungspräsidien.