BAföG-Regelung teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die BAföG-Regelung zum studiendauerabhängigen Teilerlass teilweise verfassungswidrig ist. Das BAföG sieht ein Darlehen für bedürftige Studierende vor, dass für eine Förderungshöchstdauer zur Hälfte unverzinslich ist. Nach § 18b BAföG vom 22. Mai 1990 können die