Im folgenden Fall geht es um die Waldorfschulen, die frei sind und sich im Land Baden-Württemberg befinden. Es geht um die Frage, ob sie eine höhere Förderung erhalten sollen oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht musste sich damit auseinander setzen.
Waldorfschule: Trotz Förderung und Schulgeld im Minus
Konkret ist eine Schule in Baden-Württemberg betroffen. Sie wird von einem gemeinnützigen Verein betrieben. Ihr kam in einem Rechnungsjahr ein Zuschuss aufgrund des Privatschulgesetzes (PSchG) zugute. Die Förderung reicht aus Sicht des klagenden Vereins nicht aus. Defizite werden trotzdem erwirtschaftet – trotz Förderung und trotz Schulgeld. Das Schulgeld erhebt die Waldorfschule selbst. Der Kläger wollte eine höhere Fördersumme einklagen.
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BVerwG: Höhere Förderung für Waldorfschulen? erhalten
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BVerwG: Erneute Prüfung steht an
Die Vorinstanzen lehnten es weitgehend ab, dass dem Verein für diese Waldorfschule eine Förderungserhöhung zustehe. Das Bundesverwaltungsgericht hingegen hob diesen Beschluss auf und reagierte mit einem Rückverweis an das Oberverwaltungsgericht mit der Aufforderung einer Neuentscheidung. Es muss geprüft werden, ob der Bestand des Ersatzschulwesens gewahrt ist. Es muss untersucht werden, ob solche Privatschulen wie diese freie Waldorfschule hinreichend gefördert werden oder nicht. Der Gesetzgeber muss solchen Schulen gegenüber seine Schutz- und Förderungspflicht wahren. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt daher von der Vorinstanz eine Prüfung dessen. Die bisher getroffenen Feststellungen reichen dafür noch nicht aus, so der neueste Beschluss in diesem Sachverhalt. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2011, Az.: BVerwG 6 C 18.10
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