Rechtsnews 31.01.2012 Julia Brunnengräber

Stuttgart 21: Eilantrag gegen Südflügel-Hbf-Abriss von VG Baden-Württemberg abgelehnt

Erneut oder immer noch ist das Projekt Stuttgart 21 in der Diskussion. Viele Bürger wollen das Bauprojekt nicht akzeptieren. Als mit dem Abriss des Südflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs begonnen werden sollte, protestierten wieder viele dagegen. Das Projekt ist so umstritten, weil es enorme Kosten birgt. Um bessere Verkehrsanbindungen im Bereich Zugverkehr zu schaffen, wird zu diesem Zweck ein Tunnel gebaut, der enorme Summen verschlingt. Ein Bürger wollte einen Eilantrag gegen den Südflügelabriss durchsetzen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte dies aber ab. Der Beschluss ist zudem unanfechtbar, laut Pressemitteilung des VG Baden-Württemberg .

Schützt Urheberrecht vor Abriss des Südflügels?

Ein Erbe des Architekten Paul Bonatz klagte gegen den Abriss des südlichen Flügels. Er wollte, dass sein Eilantrag berücksichtigt wird und so dem Eisenbahnbundesamt und der Deutschen Bahn AG Abrissarbeiten untersagt werden. Der Antragsteller berief sich damit auf das Urheberrecht des Architekten. Die Abrissarbeiten wollte er untersagt wissen – zumindest vorübergehend -, bis die Planfeststellungsabschnitte „Filderbahnhof“ und „Abstellbahnhof“ „unanfechtbar planfestgestellt sind“. Das wollte er dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 als Nebenbestimmung hinzufügen lassen.

VG weist Eilantrag zurück

Das VG Baden-Württemberg entschied, dass dem Antragsteller die Befugnis fehlt, diesen Eilantrag überhaupt zu stellen. Auf das Urheberrecht kann er sich hier nicht beziehen. Die „Gestaltungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses“ bleibe von dem Urheberrecht unberührt. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßig, so der VG. Dem Antragsteller ist vielmehr ein Fehler im Prozessablauf unterlaufen, hätte er durchsetzen wollen, was er hier fordert. Das VG befand: „Einen auf das Urheberrecht gestützten, wenn auch nur vorläufigen Unterlassungsanspruch hätte er in dem von ihm geführten zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen müssen.“ Außerdem hält das Gericht fest, dass der Beschluss nicht angefochten werden kann. Am 30. Januar 2012 war es dann schließlich soweit: Der Südflügelabriss startete. Quellen:

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