„Stuttgart 21“, das Projekt zum Bau des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs, ist Thema in den Medien und vor Gericht. Auch in diesem Fall ging es um das umstrittene Bauprojekt und genauer um dessen Planfeststellung für die Talquerung mit neuem Hauptbahnhof. Ein Grundstückseigentümer hatte einen Eilantrag gestellt, da sein Haus wegen der Bauarbeiten abgerissen werden soll. Er wollte, dass das Eisenbahn-Bundesamt Baumaßnahmen bezüglich seines Grundstücks verbietet.
VGH: Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig
Seit 2006 steht bereits fest, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist. Laut VGH kann der Antragsteller nicht glaubhaft machen, dass er beanspruchen kann, dass der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben wird. Sein Eilantrag hatte keinen Erfolg. Der VGH urteilte, dass die Planfeststellung vielmehr weiterhin Bestand hat, ohne dass sie einer weiteren Prüfung unterzogen werden muss. Die Rechtslage sei nämlich immer noch so wie im Jahre 2006.
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Stuttgart 21: Planfeststellung für Talquerung erhalten
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Quellen:
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. August 2012, Az.: 5 S 1200/12
- www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-eilantrag-gegen-abriss-abgelehnt.4b7fd740-fd7f-47f8-8a18-9da54921f219.html (20.08.2012)
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