Rechtsnews 31.01.2012 Julia Brunnengräber

Rechtswidrige Tierhaltung: Nerzfarm-Schließung rechtens

Nerze sind Tiere, die zur Familie der Marder gehören. Das Fell ist beliebt, weswegen die Tiere gezüchtet werden – in sogenannten Nerzfarmen. Doch müssen die Tiere dafür artgerecht gehalten werden. Vorgeschriebene Bedingungen dazu müssen beachtet werden.

Landrat ging gegen Nerzfarm vor

Der Landrat Viersen sah das bei einer Nerztierfarm in Nettetal nicht gegeben. Er ging gegen die Nerzfarm mit einer Ordnungsverfügung vor. Damit untersagte er dem Farmbetreiber, die Nerze zu halten und zu züchten. Dem stand daher die Schließung ins Haus. Er stellte einen Antrag auf „einstweiligen Rechtsschutz“, laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.

Tierkäfige viel zu klein – Schließung gerechtfertigt

Diesen Antrag lehnte das Gericht in Düsseldorf ab. Der Betreiber hatte zwar eine Genehmigung zur Nerzfarmführung, aber nur vorübergehend. Er hätte während dieser Zeit seine Farm den neuen Bedingungsanforderungen anpassen können. Das hat er aber unterlassen. Die Genehmigung war bereits abgelaufen, als der Landrat mit der Ordnungsverfügung die Schließung verlangte. Die neue Rechtslage hat der Betreiber nicht beachtet. Um nach dieser eine neue Genehmigung zu erhalten, um die Nerzfarm weiterhin zu betreiben, müssten seine Tierkäfige mindestens drei Quadratmeter groß sein. Seine sind aber „um mehr als das zwölffache“ kleiner. Das hat zur Folge, dass die Tiere leiden. Ein Verstoß von Seiten des Betreibers liegt vor. Das Urteil des Verwaltungsgericht besagt daher, dass die Schließung der Nerzfarm gerechtfertigt ist. Es bleibt nun abzuwarten, ob der Betreiber dagegen Beschwerde vor der nächsthöheren Instanz des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erhebt. Quellen:

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