Müssen Gerichtsvollzieher Schuhe ausziehen?
Einem Gerichtsvollzieher ist es selbst überlassen, ob er vor dem Betreten einer Wohnung seine Schuhe auszieht oder nicht. Das Landgericht Limburg entschied, dass ein Vollziehungsbeamter bei einer Wohnungsdurchsuchung auf jeden Fall seine Schuhe anlassen darf. Türkin verweigert Gerichtsvollzieher den Zutritt