Rechtsnews 11.05.2012 Manuela Frank

Aussteigender haftet bei unachtsamem Autotüröffnen

Vielen ist die Situation bekannt: Man parkt am Fahrbahnrand, ist in Eile und möchte möglichst rasch aussteigen. Doch nur zu leicht vergisst man dabei, den nachfolgenden Verkehr zu beachten. So kann es schnell passieren, dass ein nachfolgendes Auto in die Tür kracht und einen Schaden verursacht. Doch wer haftet in einer solchen Situation? Ist der Fahrer des nachfolgenden Wagens schuldig oder muss sich der Aussteigende verantworten?

Aussteigender haftet in vollem Umfang

Auf diese Frage antwortet das Landgericht Wiesbaden. Nach Meinung des Gerichts muss der Aussteigende sehr vorsichtig beim Öffnen der Tür sein und den nachfolgenden Verkehr genau beachten. Öffnet der Aussteigende die Autotür so weit, dass ein nachfolgendes Fahrzeug trotz Vollbremsung nicht rechtzeitig stehen bleibt und hineinfährt, muss der Aussteigende in diesem Fall für den kompletten Unfallschaden aufkommen. Dieser sei nämlich dann der Einzige, der sich falsch verhalten hat. Er muss haften, wenn er nicht beweisen kann, dass die Autotür vorsichtig geöffnet wurde und sich der Unfall aufgrund eines zu gering bemessenen Seitenabstands des vorbeifahrenden Fahrzeugs ereignete.

  • Quelle: dpa

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