Seit 01.07.2007 gilt eine 0 Promillegrenze für Fahranfänger. Verankert ist diese Grenze in §24c StVG. Ziel des Gesetzes ist, dass die alkoholbedingten Unfälle von Fahranfängern reduziert werden – gerade während der Probezeit. Somit ist der Alkohol für junge Autofahrer unter 21 Jahren ein absolutes Tabu. Dies gilt auch für diejenigen, welche die Probezeit schon hinter sich haben. Daher gilt: Kein Alkohol für Fahranfänger!
Alkohol und Fahranfänger – die Gefahren
Welche Gefahren lauern? Was passiert mit dem Alkohol im Körper? Unerfahrenheit beim Fahren in Kombination mit Alkohol können gravierende Folgen für den Straßenverkehr haben. Autofahren und die aufgrund des Alkohols entstehenden Enthemmungen, erhöhen das Unfallrisiko. Dieses besteht bei Fahranfängern ohnehin schon. Der Alkoholeinfluss birgt eine sinkende Leistungsfähigkeit. Darunter leidet die Reaktionszeit, das Hörvermögen und die Sehleistung. Liegt eine BAK in Höhe von 0,2 vor, können schon Entfernungen falsch eingeschätzt werden.
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Kein Alkohol für Fahranfänger – Die Promillegrenze erhalten
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Statistisch gesehen sind Unfälle aufgrund von Alkoholeinfluss mit einer der häufigsten Unfallursachen.
Alkohol getrunken und gefahren – Was passiert jetzt?
Was passiert, wenn ich innerhalb der Probezeit oder unter 21 Jahren Alkohol vor dem Autofahren Alkohol trinke? Welche Folgen drohen mir, wenn ich einen Verstoß begehe?
- Zunächst droht ein Punkt in Flensburg.
- Weiterhin kommt ein Bußgeld in Betracht, welches zwischen 250 Euro und 1500 Euro ausfällt.
- Darüber hinaus muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.
- Die Probezeit kann von zwei auf bis zu vier Jahren verlängert werden.
- Wird ein Unfall verursacht, welcher in Zusammenhang mit Alkoholeinfluss steht, kann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden.
- Im schlimmsten Fall könnte der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, wenn ein zweiter schwerwiegender Verstoß gegeben ist.
Die Gesetzesänderung von 2007 will die Unfallquote der Fahranfänger, hinsichtlich Autofahren in Verbindung mit Alkohol, verringern.
Hinzu kommt, dass sich die Wirkung von Alkohol schwer vorhersehen lässt. Jeder Körper bzw. Organismus reagiert anders auf Alkohol. Daher man keine klaren Aussagen darüber machen, ob und wie viel Alkohol ein Fahranfänger verträgt und wie sich der Alkohol im Körper beim Fahren bemerkbar macht.
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Quellen und Links:
- OLG Stuttgart, 18.03.2013, Az.: 1 Ss 661/12
- Wikipedia – „Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten“
- Spiegel Online – „Junge Fahrer haben absolutes Sauf-Verbot“
- ADAC: „Promillegrenzen in Europa“
- Bußgeldkatalog: „Bußgeld während der Probezeit“
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
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