Schlechte Nachrichten für Verkehrsrowdys: Seit 1. Mai 2014 droht ein schnellerer Führerscheinentzug, denn es gilt das neue Punktesystem. Somit reichen schon acht anstatt früher achtzehn Punkte, um seinen Führerschein zu verlieren. Allerdings birgt die Neuregelung auch positive Aspekte, beispielsweise die schnellere Verjährung der Punkteeinträge. Weniger Bürokratie mit einhergehender Vereinfachung des Punktekatalogs sowie ein gerechteres Punktesystem waren die Ziele der Reform.
Regelungen im neuen Punktesystem
Generell müssen Verkehrssünder für Vergehen nun tiefer in die Tasche greifen und anstelle der alten Punkteskala, die von eins bis sieben reichte, werden Vergehen je nach Schwere mit einem, zwei oder drei Punkten bestraft. Der Zweck der Veränderungen liegt darin, dass nur noch diejenigen Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Darüber hinaus werden zwar weniger Punkte vergeben, gefährlichen Verstößen kommt jedoch mehr Bedeutung zu.
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Führerscheinentzug droht bereits bei acht Punkten erhalten
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Im Zuge dieser Neuerung „kostet“ zu schnelles Fahren (zwischen 21-25 km/h zu schnell) einen Punkt. Das Überfahren einer roten Ampel wird anstatt wie bislang mit drei bis sieben, künftig nur noch mit zwei Punkten bestraft. Schlechte Nachrichten auch für Handyliebhaber am Steuer. Das Telefonieren wird zwar weiterhin nur einen Punkt kosten, allerdings steigt das Bußgeld von 40 auf 60 Euro. Das gefährdende oder verbotene Überholen wird anstatt mit vier nun mit ein bis zwei Punkten geahndet.
Eine Gegenüberstellung des alten und neuen Punktesystems anhand von Beispielen erhalten Sie im Folgenden:
Altes Punktesystem |
Neues Punktesystem |
|
Führerscheinverlust |
18 |
8 |
Straftat |
||
Verkehrsgefährdung nach Alkoholkonsum |
7 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
Fahren ohne Führerschein |
6 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
unterlassene Hilfeleistung |
5 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot |
||
51-60 km/h zu schnell |
4 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
innerorts 31-40 km/h zu schnell |
3 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
Ordnungswidrigkeit |
||
Geisterfahrer auf Autobahn-Seitenstreifen |
4 |
1 (schwerer Verstoß) |
Rote Ampel überfahren |
3 |
1 (schwerer Verstoß) |
gefährliches Überholmanöver |
2 |
1 (schwerer Verstoß) |
21-25 km/h zu schnell |
2 |
1 (schwerer Verstoß) |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten. |
- Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Stand: 2014
Wie Sie sehen erfolgt der Führerscheinentzug nun bereits bei 8 Punkten. Es gibt nur noch drei Kategorien, dies reicht für die Bewertung des Verkehrssicherheitsrisikos aus.
Verjährung der Punkte
Die Einträge im Register sollen laut Neuregelung einzeln verjähren. So verschwinden Vergehen, die mit einem Punkt geahndet werden, nach zweieinhalb Jahren. Delikte, die mit zwei Punkten bestraft werden, verschwinden nach fünf Jahren. Drei Punkte bleiben zehn Jahre lang bestehen. Somit können die Einträge also nicht mehr einfach um zwei Jahre verlängert werden, wenn man sich in der Zwischenzeit ein neues Vergehen zu Schulden kommen lässt, positiv also für den Verkehrssünder.
Das neue Punktesystem macht also vor allem die Verkehrsrowdys zu Verlierern, denn schon vier grobe Vergehen bedeuten den Führerscheinentzug.
Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr
Kommt es zu Streitigkeiten wegen eines (drohenden) Bußgeldbescheides, so erhält nur Ihr Anwalt Einblick in die Ermittlungsakte. Es ist ratsam sich bereits bei einem anbahnenden Disput an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser berät Sie umfangreich in allen Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts und kann etwaige Fehlerquellen ausfindig machen. Gerade für Verkehrsteilnehmer die sich noch in der Probezeit befinden, ist anwaltliche Hilfe oftmals ratsam. Eine Übersicht von Rechtsanwälten für Verkehrsrecht in Ihrer Umgebung finden Sie hier.
Bußgeldrechner 2014
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