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Rechtsnews 20.06.2021 akerth

Die Flagge am Auto

Die Fußball-Europameisterschaft legte am 21.Juni 2021 los. Auch wenn Deutschland beim ersten Spiel gegen Frankreich eine Niederlage kassierte, hält es die wahren Fans nicht davon ab, Farbe zu bekennen. Die Deutschlandflaggen sind während der Spielzeit genauso fester Bestandteil der EM oder WM wie die antretende Nationalmannschaft für Deutschland. Aber inwieweit darf der Autoschmuck für die Fußballsaison an den Wagen gebracht werden? Hier ein kleiner Überblick über die Flagge am Auto:

Generell darf eine Flagge die freie Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen und muss stabil verankert sein. Wimpel und Maskottchen sollten nicht am Innen-Rückspiegel angebracht werden. Beschriftungen, Logos oder sonstige Aufkleber dürfen ausschließlich an der Heckscheibe angebracht werden – und dies auch nur dann, wenn das Fahrzeug über zwei Außenspiegel verfügt. Allerdings macht es eine am Seitenfenster eingehängte Flaggenstandarte den Autodieben leicht, das Auto aufzubrechen. Die Kaskoversicherungen halten sich dann mit der Schadensregulierung ebenfalls zurück.

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Ist die Fahne bei Autobahnfahrten erlaubt?

Bei Autobahnfahrten muss man die Fahne vorher abmontieren, da bei hohem Tempo Teile verloren gehen könnten – der nachfolgende Verkehr wäre also gefährdet. Nach § 23 Straßenverkehrsordnung ist der Führer eines Fahrzeugs dazu verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher zu halten. Das gilt auch für großformatige Fahnen. Diese dürfen während der Fahrt nicht an langen Stangen aus dem Fenster gehalten werden. Macht sich eine ordnungsgemäß befestigte Fahne bei der Fahrt selbstständig und verursacht womöglich einen Unfall, muss der Flaggen-Schwinger dafür mit allen Konsequenzen haften.

Mehrere Haftungsansprüche gegen Autofahrer

Hier sind mehrere Schadensersatzansprüche einschlägig. Dazu zählt zum einen die Haftung des Autohalters nach § 7 StVG. Der Halter des Wagens haftet dann für die gesamten Unfallschäden, ohne dass das Verschulden des Fahrers zusätzlich erforderlich wäre. Außerdem kommt noch die Haftung nach § 18 StVG in Betracht. Sogar derjenige, der sich das Auto nur ausleiht kann in die Ersatzpflicht treten. Bei dieser Regelung wird das fehlerhafte Verhalten des Betroffenen vermutet, auch wenn sich aus der Beweislage nichts ergibt. Zudem ergeben sich weitere Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB etc.. Hier sollte also vorsichtshalber das Stoffstück bei Autobahnfahrten abgenommen werden.

Zu der Frage, in welchen Ländern man die Flagge am Auto hissen darf, lässt sich sagen, dass auch in Österreich und der Schweiz kein generelles Autoflaggenverbot herrscht. In der Schweiz darf die kleine Fahne nur an der hinteren Seitenscheibe befestigt werden.

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