Immer wieder hört man von schockierenden Sexualverbrechen, gerade an jungen Mädchen. Um ihre Triebe zu befriedigen, gehen die Täter dabei quasi jedes Risiko ein und machen vor fast nichts Halt. So auch im vorliegenden Fall, bei dem ein 26-jähriger einem 14-jährigen Mädchen mit einer Glasscherbe Stiche im Halsbereich zufügte und sie somit tötete. Diese Tat beging der Beklagte im November des Jahres 2010, um seinem Geschlechtstrieb Befriedigung zu verschaffen, so das Landgericht Göttingen. Nach seiner Tat kehrte der Beklagte immer wieder zum Tatort zurück. Kurz darauf beging er eine weitere Straftat, indem er einen 13-jährigen Jungen heimtückisch mit mehreren Messerstichen ermordete. Die Intention des Beklagten dabei war, seine erste Tat an dem Mädchen zu verdecken.
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen zweifachen Mordes
Wegen zweifachen Mordes wurde der Beklagte vom Landgericht Göttingen insgesamt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich bestimmte das Landgericht, dass der Beklagte sowohl in der Sicherungsverwahrung als auch in einem Krankenhaus, das auf psychisch Kranke spezialisiert ist, untergebracht werden muss.
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BGH verwirft Revision
Gegen dieses Urteil legte der 26-jährige Beklagte Revision ein, die er auf eine allgemeine Sachrüge stützte. Der Bundesgerichtshof wies diese Revision jedoch zurück, weshalb das Urteil des Landgerichts rechtmäßig ist.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2012; AZ: 5 StR 491/11
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