Der Bundesgerichtshof bestätigte die Rechtskräftigkeit des am 29. September 2011 gefällten Urteils des Landgerichts Krefeld. Die Revision des Angeklagten wurde somit als unbegründet verworfen. Durch den Richterspruch wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe auf Lebenszeit verurteilt, da er sich sowohl des Mordes als auch anderer Straftaten schuldig gemacht hatte und die Schwere seiner Schuld von besonderem Gewicht war.
Angeklagter vergewaltigte und erdrosselte 10-Jährigen
Konkret wurde dem 46-jährigen Täter vorgeworfen, dass er am 3. September des Jahres 2010 den zu diesem Zeitpunkt 10-jährigen Jungen Mirco auf offener Straße ergriff und ihn bis zu einem Waldstück entführte. Dort riss er dem Jungen die Kleider vom Leib und nötigte ihn auf der Landefläche seines Wagens sexuell. Anschließend erdrosselte er das Kind mit einer Schnur, um seine vorherige Vergewaltigung zu vertuschen. Diese anschließende Ermordung plante der Angeklagte bereits im Voraus. Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Rechtskräftigkeit des Urteils.
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Verurteilung wegen Vergewaltigung und Mordes an 10-Jährigem erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2012
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