Reiserücktritt greift auch bei betrügerischem Verhalten des Veranstalters
Bucht jemand eine Pauschalreise, hat er die Absicht diese auch anzutreten beziehungsweise hin- und auch wieder vom Urlaubsort zurückzureisen. Wenn aber der Pauschalreiseveranstalter Konkurs anmelden muss – zahlungsunfähig ist – ist die Reiseplanung zunichte gemacht. Nicht aber das gezahlte Geld