Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Sanierungskosten für selbst genutzte Wohngebäude dürfen als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden; die Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln und gewöhnlichen Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen allerdings nicht. Einkommensteuerermäßigung nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes Nach Antragstellung kommt es gemäß § 33