Rechtsnews 26.03.2012 Manuela Frank

Geldstrafe gegen Schulleiter wegen Besitz von Kinderpornos

Immer wieder hört man in den Medien von Männern, die im Besitz kinderpornographischen Materials sind. Dass es sich hierbei nicht immer nur um Personen handelt, die eher der unteren Bildungsschicht angehören, sondern vermehrt auch Personen mit höherem Bildungshintergrund Gefallen an dieser Art Pornographie finden, zeigt der vorliegende Fall, bei dem ein 57 Jahre alter Rektor wegen des Besitzes von Kinderpornos angeklagt wurde. Das Pforzheimer Amtsgericht verurteilte ihn am 28. Februar 2012 zu einer Geldstrafe in Höhe von 6750 Euro. Es wurde festgehalten, dass dieses Geld an die Staatskasse gehe.

Höhere Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe

Dieses Urteil wurde vom Schulleiter im Gegensatz zum ursprünglich verhängten Urteil akzeptiert. So sollte sein Fehlverhalten doch anfangs mit einer halbjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung geahndet werden. Das Pforzheimer Amtsgericht verzichtete jedoch auf eine derartige Strafverhängung, erhöhte dafür jedoch die Summer der Geldstrafe, die sich zunächst auf 2000 Euro belief.

Rektor bestreitet Download der Kinderpornos

Konkret wurde dem mittlerweile vom Dienst suspendierten Rektor die Speicherung von ca. 60 Kinder- und Jugendpornos auf insgesamt vier verschiedenen Festplatten vorgeworfen. Dass er diese Dateien heruntergeladen bzw. überhaupt von deren Existenz gewusst haben solllte, bestritt der 57-Jährige vehement. Die pornographischen Dateien, die man in einem professionell gelöschten Zustand auffand, seien laut Aussagen des ehemaligen Schulleiters, höchstwahrscheinlich bereits auf den Festplatten gewesen, als er diese privat erwarb. Zudem wurde gegen den Angeklagten ein Disziplinarverfahren ins Rollen gebracht. Abschließend sei durch das Regierungspräsidium zu prüfen, welche Konsequenzen sich durch das Urteil für die künftige Laufbahn des Schulleiters ergeben.

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  • Quelle: dpa

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