Zweimonatsfrist bei Schadensersatzansprüchen
Will ein Arbeitnehmer beklagen, dass bei ihm das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht berücksichtigt worden ist, so muss er eine gesetzliche Frist beachten. Ohne Einhaltung dieser kann ein solches Verfahren nicht zum Erfolg führen. Mit einem Sachverhalt dieser Art hatte sich