Werden Kraftwerke neu gebaut, muss auch der Naturschutz beachtet werden – wie in diesem Fall, der die Errichtung eines Kohlekraftwerks betrifft. Ein solches Vorhaben muss zum Beispiel auch die Nähe zu Anwohnern, hier der Stadt Datteln, und die Auswirkungen auf Flora und Fauna berücksichtigen.
Vorbescheid für E.ON-Kraftwerk gültig?
Bei diesem Sachverhalt ging es um eine BUND-Klage (Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.). Diese betrifft das weitgehend fertiggestellte E.ON Kohlekraftwerk Datteln IV, wofür die Bezirksregierung Münster einen sogenannten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid erlassen hat, der die Errichtung und den Betrieb betrifft. Der BUND erhob den Vorwurf, die Auswirkungen auf die „Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete an der Lippe“ müssen hinreichender geprüft werden. Das OVG NRW hatte sich mit dieser Forderung auseinanderzusetzen.
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Datteln IV: Klage gegen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid erhalten
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Klage des BUND hat vor dem OVG Erfolg
Das OVG erklärte, die Klage des BUND gegen den Vorbescheid sei erfolgreich. Tatsächlich müssen, damit das Kraftwerk fertiggestellt und in Betrieb genommen werden kann, erst die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Es muss weiterhin geprüft werden – und zwar durch die zuständige Behörde – ob das Vorhaben FFH-verträglich ist. Insgesamt also hat die Klage des BUND Erfolg. Der Vorbescheid leidet unter Mängeln, da die FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht umfassend ist. Können diese Mängel beseitigt werden, kann weiter über die Fertigstellung des Kraftwerks entschieden werden.
- Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2012, Az.: 8 D 38/08.AK
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