Private Pflegeversicherung unkündbar
In seinem Urteil hat der BGH entschieden, dass § 206 Abs. 1 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz „nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenvertrages, der eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausschließt“. Es kann gemäß