MS-Patient besitzt keinen Anspruch auf Erektion
Hat ein behinderter Mensch ein Grundrecht auf Erektion? Mit dieser Frage musste sich das Bundessozialgericht in Kasssel beschäftigen. Dieses entschied, dass ein Mann, welcher an Multipler Sklerose leidet, die Kosten für spezielle Potenzmittel selbst tragen muss und diese nicht von