Rechtsnews 22.04.2012 Julia Brunnengräber

Kein Federweißer aus Tafeltrauben

Europarechtliche Vorschriften schützen den Wein und die Begriffe, die zu den jeweiligen Weinsorten gehören. Der Federweißer ist von solchen Verwaltungsvorschriften nicht ausgenommen – so entschied das Verwaltungsgericht Trier.

Federweißer aus Tafeltrauben/Zierreben?

Eine Firma aus Rheinhessen wollte Federweißer, also „teilweise gegorenen Traubenmost“, aus Tafeltrauben/Zierreben herstellen. Das sei zulässig, so die Auffassung dieser Firma. Sie war der Meinung, weinrechtliche Vorschriften können nicht auf dieses Erzeugnis angewendet werden. Sie sei sich darüber im Klaren, dass Keltertrauben klassifiziert und geschützt sind und dass Winzer nur aus diesen Wein herstellen dürfen. Sie verwenden eben keine Keltertrauben, was dazu führe, dass das Weinrecht hier nicht anwendbar sei – so ihre Argumentation. Ist das tatsächlich so? Greift deren Begründung? Der Fall ging vor das VG, die Firma hatte darauf geklagt, Federweißer auf ihre Weise herstellen zu dürfen.

VG: Begriff „Federweißer“ nur für Erzeugnisse aus klassifizierten Keltertrauben

Wird Federweißer aus klassifizierten Keltertrauben hergestellt, verdient er seine Bezeichnung, so entschied das VG Trier. Diese Bezeichnung ist nur dann zulässig, ebenso wie der Begriff des teilweise gegorenen Traubenmosts. Beide Bezeichnungen sind durch „einschlägige europarechtliche Vorschriften“ geschützt. Das heißt, dass die Firma ihre Erzeugnisse nicht so benennen darf. Der Firma bleibt die Möglichkeit, sich an Behörden des Lebensmittelrechts zu wenden, wie mit der Vermarktung der Erzeugnisse aus Tafeltrauben/Zierreben umgegangen werden kann.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Trier vom 15. März 2012, Az.: 5 K 1333/11.TR

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€