Rechtsnews 24.04.2012 Manuela Frank

Kommen Neurodermitiker für rezeptfreie Arzneimittel selbst auf?

Schlechte Nachrichten für Neurodermitiker: Für rezeptfreie Medikamente müssen sie in Zukunft weiterhin selbst aufkommen. Die Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme für Salben bzw. Ölbäder wie beispielsweise „Balneum Hermal F“ und „Linola“ ab. Zurecht- wie das Bundessozialgericht jetzt feststellte. Mit diesem Urteil wurde die Revision einer 38-Jährigen zurückgewiesen, welche von einer schweren Neurodermitis geplagt ist.

Modernisierungsgesetz: Keine Kassenerstattung für rezeptfreie Medikamente

Im Jahr 2004 wurde ein Modernisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung verabschiedet, demzufolge rezeptfreie Medikamente nicht mehr von der Kasse erstattet werden. Gegen das Urteil wehrte sich die Angeklagte und führte an, dass die Salben notwendig für sie seien. Diese Angewiesenheit bekräftigte ihre Anwältin, denn Neurodermitis-Kranke müssten als Basistherapie cremen.

Klägerin besitzt keinen Leistungsanspruch

Dieser Ansicht war das Gericht nicht. Die Klägerin besitze keinen Leistungsanspruch auf die Medikamente. Die Wirksamkeit, Qualität und die Unbedenklichkeit von „Linola“ seien darüber hinaus noch nicht ausreichend erfolgreich geprüft worden.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Klägerin muss mehrere zehntausend Euro zahlen

Die Klägerin müsse nun nach eigener Aussage mehrere zehntausend Euro zahlen, denn während des Rechtsstreits, der sich über Jahre erstreckte, wurden die Kosten für die rezeptfreien Cremes von der Krankenkasse übernommen. Monatlich müsse sie Kosten in Höhe von über 500 Euro für die Basispflege auf sie zu.

  • Quelle: dpa

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€