Rechtsnews 24.04.2012 Manuela Frank

Kommen Neurodermitiker für rezeptfreie Arzneimittel selbst auf?

Schlechte Nachrichten für Neurodermitiker: Für rezeptfreie Medikamente müssen sie in Zukunft weiterhin selbst aufkommen. Die Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme für Salben bzw. Ölbäder wie beispielsweise „Balneum Hermal F“ und „Linola“ ab. Zurecht- wie das Bundessozialgericht jetzt feststellte. Mit diesem Urteil wurde die Revision einer 38-Jährigen zurückgewiesen, welche von einer schweren Neurodermitis geplagt ist.

Modernisierungsgesetz: Keine Kassenerstattung für rezeptfreie Medikamente

Im Jahr 2004 wurde ein Modernisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung verabschiedet, demzufolge rezeptfreie Medikamente nicht mehr von der Kasse erstattet werden. Gegen das Urteil wehrte sich die Angeklagte und führte an, dass die Salben notwendig für sie seien. Diese Angewiesenheit bekräftigte ihre Anwältin, denn Neurodermitis-Kranke müssten als Basistherapie cremen.

Klägerin besitzt keinen Leistungsanspruch

Dieser Ansicht war das Gericht nicht. Die Klägerin besitze keinen Leistungsanspruch auf die Medikamente. Die Wirksamkeit, Qualität und die Unbedenklichkeit von „Linola“ seien darüber hinaus noch nicht ausreichend erfolgreich geprüft worden.

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Klägerin muss mehrere zehntausend Euro zahlen

Die Klägerin müsse nun nach eigener Aussage mehrere zehntausend Euro zahlen, denn während des Rechtsstreits, der sich über Jahre erstreckte, wurden die Kosten für die rezeptfreien Cremes von der Krankenkasse übernommen. Monatlich müsse sie Kosten in Höhe von über 500 Euro für die Basispflege auf sie zu.

  • Quelle: dpa

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