Heutzutage gibt es kaum jemanden, der nicht Mitglied in einem Online-Netzwerk ist. An erster Stelle steht dabei Facebook. Doch gerade was den Datenschutz betrifft, gerät Facebook immer wieder in Verruf. So auch im zugrundeliegenden Fall, bei dem Verbraucherschützer die Freundesuche bei Facebook kritisierten und vor Gericht einen Erfolg erzielten.
Verbraucherschützer kritisieren Freundesuche
Konkret wurde dem Netzwerk vorgeworfen, dass die Mitglieder durch die Freundesuche dazu angeregt werden, die Mailadressen und Namen ihrer Freunde zu importieren, welche noch keine Mitglieder bei Facebook seien. Nach Verkündung der Entscheidung erklärte Facebook, dass man sich nun das Urteil detaillierter ansehen und über Konsequenzen nachdenken würde. Allerdings werde Facebook den Vorschriften des europäischen Datenschutzes gerecht. Das gefällte Urteil sei bislang noch nicht rechtskräftig, so der Stand vom 6. März.
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Freundesuche bei Facebook verstößt gegen Verbraucherschutz erhalten
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Neben Freundesuche auch Fanpages kritisiert
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte darüber hinaus an, dass man Facebook genau beobachten werde, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Darüber hinaus übt auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Kritik an Facebook. Neben der Freundesuche bemängelte es insbesondere die Fanseiten bei Facebook. Diese können als eigene Homepage betrachtet werden, wenn man der deutschen Gesetzgebung folgt. Aus diesem Grund sind die Vorschriften für Mediendiensteanbieter und auch die Impressumspflicht unumgänglich. Diesen Regelungen kann Facebook allerdings momentan nicht gerecht werden. Somit sei es Unternehmen und anderen öffentlichen Institutionen untersagt, Facebook-Fanpages anzulegen, so das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz.
- Quelle: dpa
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