Rechtsnews 24.04.2012 Julia Brunnengräber

Verein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation verboten

Der Verein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V. (IHH) gab an, hilfsbedürftigen palästinensischen Menschen helfen zu wollen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) verbot diesen Verein aber. Ist das rechtmäßig? Das BVerwG musste darüber urteilen.

BVerwG: HAMAS dürfe nicht unterstützt werden

Seinem humanitären Anspruch wird der Verein zwar teilweise gerecht. Als problematisch sah es das BVerwG aber an, dass die Sozialvereine „Islamic Society“ sowie „Salam Society for Relief & Development“ – tätig im Gazastreifen – ein beträchtliches Maß an Spendengeldern durch den Verein IHH bekamen. Sie gehören zur HAMAS. Beispielsweise der EU zufolge gilt sie als terroristische Vereinigung. Diese solle nicht unterstützt werden, so das BVerwG. Je mehr Geld ihr durch Spenden zukomme, desto mehr Leute könne sie rekrutieren, desto mehr terroristische Handlungen vornehmen, desto mehr Gewalt in das Verhältnis zwischen Isrealis und Palästinensern hineintragen. Deswegen sei ein Verbot des Vereins rechtmäßig, so das abschließende Urteil des BVerwG.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2012, Az.: BVerwG 6 A 2.10

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