Rechtsnews 30.07.2012 Julia Brunnengräber

Ausbau des Flughafen Paderborn/Lippstadt

Bei dem folgenden Sachverhalt geht es um den Ausbau des Flughafens Paderborn/Lippstadt. Die Start- und Landebahn soll dabei verlängert werden. Bedeutet das für die Anwohner eine Lärmzunahme, die zudem belastend ausfällt?

Zur Zeit ist die Start- und Landebahn 2.180 m lang. Der Nachtflugverkehr ist uneingeschränkt zulässig. Vorgesehen ist eine Verlängerung der Start- und Landebahn. Auch die Vorfeldflächen sollen erweitert werden, damit mehr Flugzeuge abgestellt werden können. Der Flughafenbetreiber beantragte die Veränderungen im Jahr 2006. Im Jahr 2009 entschied die Bezirksregierung Münster mit einem Planfeststellungsbeschluss, dass dies genehmigt wird, machte aber bezüglich der Nachtflüge Einschränkungen. Zwischen 0 Uhr bis 5 Uhr nachts soll der Flugbetrieb demnach nur beschränkt stattfinden. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass noch nicht hinreichend geklärt ist, welches Lärmaufkommen vom geplanten Flughafenausbau ausgeht. Weitere Aufklärungen sind vielmehr erforderlich. Die Lärmschutzinteressen der Anwohner müssen abgewogen werden und die Lärmauswirkungen ermittelt werden. Hier liege ein Ermittlungsdefizit vor, das zunächst durch die Behörde beseitigt werden muss. Das stellte das OVG NRW fest.

Aufklärung offener Fragen durch Behörde und Anwohnerklagen stehen noch aus

Es kann sich nämlich herausstellen, dass entsprechende Änderungen am Flughafen durch Umbauten zu anderen Flugbewegungen führen oder andere Flugzeugmuster am Flughafen verkehren. All das kann eventuell zur Lärmzunahme führen. Das Sachverständigengutachten bedarf daher der Vervollständigung, da es auf solche Fragen noch keine Auskunft gibt. Der weitere Verlauf sieht daher so aus, dass erst die Behörde die entsprechenden Aufklärungen leisten muss und dann über die Klage der Flughafenanwohner entschieden werden kann.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 2012, Az.: 20 D 45/09.AK

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