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Rechtsnews 12.11.2013 Christian Schebitz

Klage Vorfelderweiterung am Flughafen Köln

Nicht nur der Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main wird kontrovers diskutiert, auch in Bezug auf den Flughafen Köln/Bonn fürchten Anwohner vermehrten Fluglärm durch einen Ausbau. Zwei Anwohner klagten gegen die Erweiterung des Flughafens Köln/Bonn. Es ging um die Erweiterung des Vorfelds A auf dem Flughafen. Teilweise waren sie erfolgreich.

Vorfelderweiterung am Flughafen Köln/Bonn geplant

Der Betreiber des Flughafens Köln/Bonn plant eine Erweiterung des Vorfelds A um 30.000 Quadratmeter. Dies wurde dem Verkehrsministerium mitgeteilt. So sollen fünf weitere Plätze für Flugzeuge geschaffen werden. Das Ministerium sieht ein Zulassungsverfahren dafür als nicht erforderlich an.

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OVG: Es bedarf eines Zulassungsverfahrens

In Bezug auf diesen Aspekt des Zulassungsverfahrens hatten die Anwohner Erfolg. Das OVG Nordrhein-Westfalen hob die Entscheidung des Verkehrsministerium, dass es kein Zulassungsverfahren bedarf, auf. Die Lärmauswirkungen der Erweiterung müsse in den Blick genommen werden. Das OVG betonte: „Auf die ungenügende Vorprüfung der Umweltauswirkungen, insbesondere der Lärmimmissionen, könnten sich die Kläger nach einer Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Jahr 2013 sowie neuester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch mit Erfolg berufen, ohne dass sie zugleich in eigenen subjektiven Rechten verletzt sein müssten.“ Abgelehnt wurde allerdings, die Nutzung des Vorfelds zu untersagen. Auch das hatten die Anwohner gefordert. Das ist deshalb so, weil keine Rechtsverletzung der Kläger besteht. Generell sei eine Gesundheitsgefährdung durch Lärmbelastung auszuschließen, so das OVG. Auch das europäische Recht befuge die Kläger nicht dazu, auf eine Nutzungsuntersagung bestehen zu können.

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Oktober 2013, Az.: 20 D 7/09.AK

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