Das Urteil im Verfahren wegen tödlicher Verfolgung am U-Bahnhof Kaiserdamm in Berlin ist rechtskräftig, so die abschließende Entscheidung des LG Berlin. Bei dieser Verfolgung durch die heute 22-jährigen Täter Ali T. und Baris B. kam Guiseppe M. ums Leben. Ali T. wurde wegen dieser Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, Baris B. bekam eine Freiheitsstrafe werden gefährlicher Körperverletzung von vier Monaten auferlegt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Strittig war, ob dieses Urteil als zu milde anzusehen ist oder endgültig gelten soll.
Tödliche Verfolgungsjagd am U-Bahnhof Kaiserdamm
Der Tatverlauf ereignete sich dahingehend, dass die Angeklagten auf zwei Passanten mit Fäusten einschlugen. Die wehrten sich und schafften es gegen Baris B. so anzukommen, dass von diesem keine Gefahr mehr ausging. Ali T. aber verfolgte den Geschädigten Guiseppe M. bis außerhalb des U-Bahnhofes. Guiseppe M. wollte vor seinem Peiniger Ali T. fliehen und lief dabei auf die Fahrbahn des Kaiserdammes, um zu entkommen. Statt sein Leben so zu retten, wurde er aber von einem Fahrzeug erfasst und erlag seinen Verletzungen.
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Berlin: Urteil wegen tödlicher Verfolgung am U-Bahnhof erhalten
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Urteil ist rechtskräftig – juristische Aufarbeitung endgültig abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft sah das Urteil als zu milde an, legte Revision ein, wogegen wiederum die Angeklagten Revision einlegten. Beide Parteien haben aber mittlerweile die Revision zurückgenommen, wodurch das Urteil rechtskräftig ist. Die juristische Aufarbeitung wurde damit für endgültig abgeschlossen erklärt.
- Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Berlin vom 22. Juni 2012, Az.: (535) 234 Js 4622/11 (13/11)
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