Rechtsnews 27.03.2012 Manuela Frank

Sex-Shop-Verbot unweit einer Schule

Paris, die Stadt der Liebe – doch wer bislang dachte, Frankreich sei das Land der „unbegrenzten Liebe“ soll nun bitter enttäuscht werden; zumindest in Bezug auf Sexualität scheinen die Franzosen in mancherlei Hinsicht doch etwas prüde zu sein. Ein Pariser Gericht entschied am 29.02.2012 nämlich, dass ein Sex-Shop auf gar keinen Fall nahe einer Schule betrieben werden darf. Geklagt hatte eine kirchennahe Organisation, die sich „Cler – Liebe und Familie“ nennt. Verlangt hatte sie die komplette Schließung des Sexspielzeug-Ladens „Love Shop“, welcher im Jahre 2008 lediglich in einer Entfernung von 90 m von einer Schule seine Türen geöffnet hatte.

Verbot der Zurschaustellung pornographischer Artikel

Bei seiner Forderung bezog sich die Organisation auf ein Gesetz, das im Jahr 2007 verschärft wurde. Dieses Gesetz untersagt den Vertrieb und jegliche Zurschaustellung „pornographischer Objekte“, die eine gringere Distanz als 200 m von einer Schule aufweisen. Zu seiner Verteidigung erklärte der Betreiber des besagten Sex-Shops, dass Sexspielzeug nicht als pornographischer Artikel gewertet werden kann. Nun will er vermutlich gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

  • Quelle: dpa

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