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Rechtsnews 19.08.2023 Alex

Versicherungsschutz nach der Scheidung

Die Hochzeit ist für viele der Höhepunkt ihrer Beziehung. Doch nicht immer übersteht die Ehe auch die schlechten Zeiten, denn jede dritte Ehe scheitert in Deutschland. Dann folgt in den meisten Fällen die Scheidung . Viele Paare sind sich jedoch nicht darüber im Klaren, was nach einer Ehescheidung alles auf sie zukommt, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Insbesondere die gemeinsam genutzten Versicherungen verlieren ihre Gültigkeit und die Partner müssen sich wieder selbst absichern. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, was es hinsichtlich der Versicherungen nach einer Scheidung zu beachten gibt:

Trennung, Scheidung und Versicherungsschutz

Für viele Ehepaare bedeutet eine Trennung in erster Linie die Auflösung der gemeinsamen Wohnung, des Vermögens und die Regelungen in Bezug auf das Sorgerecht für die Kinder. Doch mit einer rechtskräftigen Scheidung stehen noch weitere rechtliche Änderungen an. Während einer Ehe schließen die Gatten Versicherungen meist gemeinsam ab, häufig ist dann nur ein Partner offizieller Versicherungsnehmer. Nach der Trennung muss sich der andere Ehegatte also schnellstmöglich um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern.

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Was geschieht im Scheidungsfall mit der Krankenversicherung?

Ehepartner, die bisher über den berufstätigen Gatten über die Familienversicherung mitversichert waren, müssen sich selbst versichern. Nach der Scheidung werden diese darüber informiert, dass sie nun automatisch freiwillig krankenversichert sind. Innerhalb von zwei Wochen kann sich der Betroffene eine andere Krankenversicherung für seine Zwecke aussuchen. Ist das Ehepaar privat versichert, können beide Partner nach der Trennung privat versichert bleiben. Die gemeinsamen Kinder ohne Einkommen können mitversichert werden, in der Regel so wie der Elternteil, bei welchem sie leben.

Hausratversicherung bei Auflösung einer gemeinsamen Wohnung

Bei einer Hausratversicherung kommt es in erster Linie darauf an, ob die Partner nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus zusammen wohnen bleiben. Ist dies der Fall, gilt der Versicherungsschutz wie bisher. Sollte der Versicherungsnehmer allerdings ausziehen, behält er den Vertrag und muss den Auszug nur beim Versicherungsunternehmen melden. Der Ex-Partner muss sich dann um einen eigenen Versicherungsschutz für seinen Hausrat kümmern.

Private Haftpflichtversicherung nach der Scheidung

Haftpflichtversicherungsschutz erhält nach der Scheidung nur der Partner, welcher auch im Vertrag als Versicherungsnehmer aufgeführt ist. Der andere muss demnach einen eignen abschließen. Der Versicherungsschutz für gemeinsame Kinder besteht automatisch weiter. Allerdings kann der Versicherungsnehmer bereits nach der Trennung seinen neuen Partner über den Vertrag mitversichern. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Schutz mehr für den Ex-Partner. Deshalb sollten Betroffene bereits frühzeitig für einen entsprechenden eigenen Vertrag sorgen.

Gibt es im Scheidungsfall einen Versorgungsausgleich bei der Altersvorsorge?

Nach einer Scheidung findet ein sogenannter Versorgungsausgleich statt, bei welchem die Ansprüche auf die gesetzliche Rente, die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge häufig halbiert werden. Wie genau die Aufteilung abläuft, wird durch das Familiengericht entschieden. Durch einen notariellen Ehevertrag kann ein solcher Ausgleich im Vorfeld ausgeschlossen werden, bei besonderen Härtefällen gilt dies ebenfalls.

Kfz-Versicherung durch Ex-Partner

Der Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung muss nach einer Scheidung keine Veränderung befürchten. Schließt der Ex-Partner jedoch einen eigenen Vertrag für sein Auto ab, kann sich dies nachteilig für ihn auswirken. Er wird in der Regel in eine schlechtere Schadensfreiheitsrabatt-Klasse eingestuft, welche der von Fahranfängern gleicht. Viele Versicherungsunternehmen bieten jedoch einen anteiligen Schadensfreiheitsrabatt an. Betroffene sollten sich rechtzeitig informieren. Weitere Informationen rund um das Thema Scheidung lesen Sie auch in unserem Ratgeber.

Welche finanziellen Folgen hat eine Scheidung?

Eine Scheidung hat nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Folgen für die Ehepartner. Das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, muss aufgeteilt werden. Dabei gilt in Deutschland der Grundsatz des Zugewinnausgleichs. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner den Zugewinn, den er während der Ehe erzielt hat, zur Hälfte an den anderen abgeben muss. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen eines Ehepartners. Das Endvermögen ist das Vermögen, das ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags hat. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte. Zu dem Vermögen gehören sowohl Sachwerte wie Immobilien, Fahrzeuge oder Schmuck als auch Geldwerte wie Bankguthaben, Wertpapiere oder Rentenansprüche.

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