Rechtsnews 20.03.2012 Julia Brunnengräber

Ärztliches Attest ab erstem Krankheitstag

Wird ein Arbeitnehmer krank, so obliegt es seiner Verantwortung, seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest zukommen zu lassen. Wie schnell aber muss das erfolgen? Kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen handeln oder sollte er das Attest bereits am ersten Tag liefern? Kann der Arbeitgeber Letzteres verlangen?

Arbeitgeber fordert Attest bereits am ersten Krankheitstag

Der konkrete Fall betraf eine Arbeitnehmerin, die für einen bestimmten Tag eine Dienstreise beantragt hatte. Ihr Arbeitgeber bewilligte diese jedoch nicht. Sie meldete sich für eben diesen Tag schließlich krank. Daraufhin forderte der Arbeitgeber künftige Krankmeldungen ab dem ersten Tag. Die Arbeitnehmerin klagte und sah das als „sachlich ungerechtfertigt“ an, laut Pressemitteilung des LAG.

Attestforderung ab erstem Krankheitstag ohne Begründung möglich

Die gesetzliche Lage sieht so aus, dass Paragraph 5 Absatz 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) beachtet werden muss. Spätestens nach drei Tagen muss demnach das Attest bei der Arbeitsstätte vorliegen. Nach Satz 3 dieses Paragraphen 5 Absatz 1 darf es der Arbeitgeber schon früher verlangen. Bislang war unklar, ob dieser dafür einen bestimmten Grund braucht. Das LAG entschied, dass er das nicht brauche. Seine Forderung dazu braucht der Arbeitgeber nicht zu begründen.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Dezember 2011, Az.: 3 Sa 597/11

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